Einreise nach Südtirol!
Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten
Für die Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (C-Länder) hat sich nichts geändert. Eine Einreise ist weiterhin mit dem EU-Green Pass und der Online-Registrierung vor der Einreise (Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular – dPLF) möglich. Der Nachweis über die Online-Registrierung muss digital oder in Papierform mitgeführt werden. Sollte die Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann auch die Eigenerklärung (Eigenerklärung IT, Eigenerklärung DE, Eigenerklärung ENG) in Papierform ausgefüllt werden.
Was versteht man unter dem EU-Green Pass?
€¢ Ein Impfnachweis ist der Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff. Der Impfzyklus muss seit mindestens 14 Tagen abgeschlossen sein.
€¢ Ein Genesenennachweis ist der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein;
€¢ Ein Testnachweis ist der Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Kinder unter sechs Jahren müssen keinen negativen Covid-19-Test vorweisen.